McSalon Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

der Firma McSalon Friseurbedarf GmbH

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

I. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB und gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Bei unterschiedlichen Bestimmungen wird dies durch die Überschriften „Für Verbraucher“ oder „Für Unternehmer“ verdeutlicht. Klauseln ohne die vorgenannten Überschritten gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.

II. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

III. Für Unternehmer:
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

§2 Angebot, Angebotsunterlagen

I. Für Unternehmer:
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Für Verbraucher:
Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

II. An Abbildungen, Zeichnungen, Labels und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

III. Alle in unseren Katalogen, Angeboten, Werbeflyern etc. angegebenen Maße, Farbbezeichnungen, Abbildungen und Materialangaben sind unverbindlich. Allen Angaben liegen die handelsüblichen Toleranzen zugrunde.

§3 Preise, Zahlungsbedingungen

I. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

II. Für Unternehmer:
Die Preise sind ausgezeichnet als Profi BlueCard-Preis und setzen voraus, dass der Kunde Inhaber einer Profi BlueCard ist. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Für Verbraucher:
Die Preise sind ausgezeichnet als Endverbraucherpreise und beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

III. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

IV. Sofern sich aus einer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) mit der Übergabe der Ware, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

§4 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§5 Lieferzeit

I. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.

II. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

III. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer II. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

IV. Sofern unser Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

V. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

VI. Für Unternehmer:
Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% pro Woche, maximal in Höhe von 5% des Lieferwertes. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.

Für Unternehmer:
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Lieferwerts, höchstens jedoch insgesamt 5% des Lieferwerts berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

§6 Gefahrübergang, Versand, Transport- und Bruchschäden

I. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

II. Bei allen Schadensfällen, auch bei äußerlich unbeschädigter Verpackung, ist sofort das Transportunternehmen zu benachrichtigen und eine Tatbestandsaufnahme durchzuführen. Zur Bearbeitung des Schadensfalls sind an uns folgende Unterlagen einzusenden:

  • 1. Beförderungspapiere (Frachtbrief, Expresskarte, Postabschnitt oder der gleichen),
  • 2. die Tatbestandsaufnahme,
  • 3. eine Erklärung, dass von uns für den Schaden Ersatzlieferung oder Gutschritt gefordert wird.

III. Für Unternehmer:
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden verschickt, geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

IV. Für Unternehmer:
Wünscht der Kunden eine Transportversicherung, muss er diese auf seine Kosten abschließen.

§7 Mängelhaftung

I. Für Unternehmer:
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschul-deten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

II. Für Unternehmer:
Ist die Kaufsache mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

III. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

IV. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

V. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

VI. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

VII. Soweit nicht vorstehend etwas anderes abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

VIII. Für Unternehmer:
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Für Verbraucher:
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

IX. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

§8 Gesamthaftung

I. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

II. Die Begrenzung nach I. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

III. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 Eigentumsvorbehaltssicherung

I. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

II. Für Unternehmer:
Der unter I. vereinbarte Eigentumsvorbehalt gilt auch bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden und bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis mit dem Kunden; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.

III. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahren vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.

IV. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 761 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

V. Für Unternehmer:
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

VI. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

VII. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

VIII. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§10 Gerichtstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht

I. Für Unternehmer:
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; also Düsseldorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

Für Verbraucher: Sofern der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, also Düsseldorf. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

II. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

III. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.